3. Workshoptagung
more than theory
vom 24. – 26. April 2024 in Hamburg
Schuld und Verantwortung weisen inhaltliche Überschneidungen auf, ebenso wie Scham und Schuld. Zuviel Scham kann Reflektionen und Auseinandersetzungen blockieren, zu wenig Scham wird in der deutlichsten Ausprägung der Schamlosigkeit im forensischen Kontext selten geschätzt. Und was haben diese Beispiele mit Sühne als Ausgleich für Unrecht zu tun? Strafrecht, Psychologie, Psychiatrie und Bewährungshilfe haben abhängig von Auftrag und Selbstverständnis mindestens mit Facetten, sicher aber mit Implikationen von Theorie und Praxis zu Scham, Schuld und Sühne zu tun, wobei sich der Blick auf diese Konzepte interdisziplinär prozess- und zielorientiert unterscheiden kann.
Unsere Tagung zu Scham, Schuld und Sühne möchte konkretisieren, integrieren und im besten Fall zu einem vertieften Verständnis für diese Phänomene und für die Sichtweisen der beteiligten Disziplinen beitragen. Und vielleicht kann dies zu mehr Orientierung und Sicherheit auf Seiten der Beurteilenden und Behandelnden und damit auch der Beurteilten und Behandelten in den Systemen Justiz und Forensik führen.
Willkommen in Hamburg zur 3. Workshoptagung more than theory!
Annika Gnoth & Bernd Borchard
ABLAUF
Workshoptage
24.04. und 25.04.2024
Tagungszeiten
Tag 1: 09.30 bis 17.15 Uhr
Tag 2: 9.00 bis 17.15 Uhr
Gewählter Workshop
Vortrags- und Diskussionstag
26.04.2024
Tagungszeiten
9.00 – 15.45 Uhr
Vorträge aller Workshopleitenden
Key-Note-Vortrag Prof. Dr. Frank Urbaniok
Diskussion
Die Veranstaltung wurde durch die Psychotherapeutenkammer Hamburg mit max. 25 FP akkreditiert.
Parallel-WORKSHOPS
SCHAM, SCHULD und SÜHNE….
Was dürfen wir verlangen? (Tag 1)
Simon Pschorr, Staatsanwalt, abgeordneter Praktiker Universität Konstanz
Welche Perspektive nehmen Juristen ein, wenn sie in der Beurteilung von Straftätern mit den Konzepten Scham, Schuld und Sühne arbeiten? Die “Übersetzung“ dieser Begriffe in juristische Konzepte und Denkweisen, immer mit dem Ziel eines verbesserten Verständnisses und Austausches zwischen Juristen, forensischen Therapeuten und Gutachtern wird in diesem Workshop fokussiert. Welchen Stellenwert nimmt dabei die Perspektive der Geschädigten ein? Theoretische Inputs und Beispiele aus juristischer Lehre und Gerichtspraxis sollen die juristische Perspektive auf die Tagungsthemen ausdifferenzieren und anwendungsorientiert konkretisieren.
Wie bewältige ich das? (Tag 1)
Dipl.-Psych. Maren Lammers
Scham und Schuldgefühle spielen im psychotherapeutischen Prozess auch bei straffällig gewordenen Personen eine Rolle. Manchmal können diese eine weiterführende Auseinandersetzung verhindern. Der Workshop möchte anhand von Übungen Beispiele aufzeigen, wie an Scham und Schuldgefühlen gearbeitet werden kann und welche weiteren therapeutischen Inhalte dabei vielleicht Berücksichtigung finden sollten. Fallbeispiele der Teilnehmenden sind erwünscht.
Wer bin ich damit? (Tag 1)
Dipl.-Psych. Annika Gnoth
Die Identifikation mit den eigenen straffälligen Verhaltensweisen, einem deliktfördernden Umfeld oder anderen deliktrelevanten Faktoren kann einer erfolgreichen deliktpräventiven Veränderung im Weg stehen. Auch kann eine Anerkennung des eigenen strafbaren Verhaltens für „das Selbst“ so bedrohlich sein, dass ein entsprechender Reflektions- und Veränderungsprozess erschwert oder verunmöglicht ist. Was bedeutet es für „das Selbst“, eine straffällig gewordenen Person zu sein? Und was bedeutet es, sich im Interventionsverlauf und nach einer Entlassung anders zu definieren? Der Workshop möchte die Relevanz des Themas im Veränderungsprozess unterstreichen. Es werden Konzepte zum „Selbst“ sowie Interventionsansätze vorgestellt, die bei einer Integration des oder Distanzierung vom straffälligen Verhalten hilfreich sein können. Fallbeispiele der Teilnehmenden sind erwünscht.
Wieviel ist genug? (Tag 2)
Matthias Koller, Richter am LG a.D.
Welche Bedeutung haben Scham, Schuld und Sühne für juristische Entscheidungen
- über Art und Höhe der Strafe und über die Anordnung einer Unterbringung im psychiatrischen Maßregel- oder Maßnahmenvollzug oder in der Sicherungsverwahrung,
- über die Dauer der Vollstreckung von Strafe und Unterbringung und die Entlassung aus dem Straf-, Maßregel- oder Maßnahmenvollzug,
- über die Ausgestaltung des Straf- und Maßregel- bzw. Maßnahmenvollzugs und z. B. die Bewilligung von Vollzugslockerungen?
Wie verstehen juristisch Verantwortliche diese moralischen, selbstbewertenden und auf den Unrechtsausgleich bezogenen Konzepte? Unterscheidet sich ihr Verständnis von dem forensischer Therapeuten, Gutachter und Anderer in diesem Bereich Tätiger? Welchen Stellenwert nimmt dabei die Perspektive der Geschädigten ein? Aus langjähriger Erfahrung bei Gericht, in der Strafvollstreckungskammer und in der Aus- und Weiterbildung sollen in diesem Workshop Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Zugang der interdisziplinär Beteiligten zu den Aspekten von Scham, Schuld und Sühne vorgestellt und diskutiert werden.
Wie komme ich drum herum? (Tag 2)
Dr. Ulrich Kobbé
Schamlosigkeiten – oder: Die obszöne Aufgabe des Sozialen
Eingangsthese: Scham / Schuld / Sünde / Sühne fungieren als gesellschaftlicher, als interaktionsdynamischer Kitt. Was, wenn dieser bröselt? Wenn das So-Sein dadurch ‚erleichtert’ wird, dass keine wesentlichen moralischen oder empathischen Probleme erlebt werden. Denn: Schamresistenz ist für Selbstwert und innere Balance unstreitig entlastend. Wie also kommt es entwicklungspsychologisch zu solcher Disposition? Was impliziert dieses Los, Scham los zu sein? Wie (v)erklären aktuelle Modelle jene scham- und rücksichtslosen Neigungen, die einesteils unsoziales Agieren ‚ermöglichen’ oder bedingen, andernteils forensische Rückfallpräventionsmaßnahmen begrenzen (können)? Wenn Sozialverhalten nicht einfach, sondern mehrfach bedingt ist: Wie lässt sich dann eine Dialektik der Scham denken? Schon allein, um die eigene Schamlosigkeit als BeraterIn / DiagnostikerIn / TherapeutIn / HelferIn zu ‚retten’…
Fallbeispiele der TeilnehmerInnen sind erwünscht.
Wie entwickle ich das? (Tag 2)
Dr. Bernd Borchard
Welchen Stellenwert haben Scham, Schuld und Sühne in einem risikoorientierten, rückfallpräventiven Interventionsansatz? Sollten Täter sich schämen für ihre Delikte, welchen Umgang mit Schuld und Sühne können oder sollen wir aus einer therapeutischen und gutachterlichen Perspektive erwarten? Und falls indiziert, wie werden diese Empfindungen oder Bewertungen aufgebaut, entwickelt und genutzt? Anhand von Beispielen sollen Antwortvorschläge für diese Fragen vorgestellt bzw. gemeinsam erarbeitet werden. Fallbeispiele der Teilnehmenden sind erwünscht.
Der „Tag 3“
An Tag 3 soll es darum gehen, alle Blickwinkel der Workshops aufzugreifen und in einer integrativen Diskussion zusammenzuführen.
Programm: Kurz-Inputs zu den Workshop-Themen; Key-Note-Vortrag Prof. Frank Urbaniok; Integrative Diskussion
PERSONEN
Dipl.-Psych. Maren Lammers, Psychol. Psychotherapeutin, Privatpraxis Hamburg
Dipl.-Psych. Maren Lammers ist Psychologische Psychotherapeutin, Hypnotherapeutin, Schematherapeutin, Dozentin an verschiedenen Institutionen im In- und Ausland, Supervisorin und Selbsterfahrungsanleiterin. Sie publizierte u.a. Standardwerke zum therapeutischen Umgang mit Scham und Schuld. Maren Lammers ist selbstständig tätig in eigener Privatpraxis in Hamburg.
Dr. Ulrich Kobbé, Psychol. Psychotherapeut, Sachverständiger Bereich Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
Dr. Ulrich Kobbé ist Psychologischer Psychotherapeut, Rechtspsychologe und Supervisor. Er verfügt über eine breite, langjährige Praxiserfahrung, hatte Leitungsfunktionen und eine Professur für Klinische Psychologie an der Universität Duisburg-Essen inne. Dr. Kobbé forschte u.a. zu forensisch-psychologischer Therapieprozessforschung und veröffentlicht eine Vielzahl an Fachbeiträgen sowie eigene Buchprojekte, zudem ist er als Dozent an vielen Institutionen tätig. Dr. Kobbé arbeitet als Gutachter, Supervisor und Dozent in eigener Praxis und veröffentlicht auch weiter intensiv zur forensischen Praxis.
Matthias Koller, Richter am Landgericht a. D.
Matthias Koller war jahrelang Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen und dort auch Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer, gilt als ausgewiesener Experte im Bereich Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Maßregel- und Strafvollzug. Zu diesen Themen publiziert Richter a.D. Koller seit vielen Jahren, prägt zudem durch Kommissionsarbeiten, Vorträge und sein Engagement in der Aus- und Weiterbildung maßgeblich das forensische Fachgebiet aus juristischer Perspektive.
Simon Pschorr, Staatsanwalt, abgeordneter Praktiker Universität Konstanz
Simon Pschorr studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung in Konstanz, Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen und ist Staatsanwalt in Konstanz sowie abgeordneter Praktiker im Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz.
Prof. Dr. med. Frank Urbaniok, Forensischer Psychiater, Gutachter, Schweiz
Frank Urbaniok ist Professor für Forensische Psychiatrie an der Universität Konstanz, hat diverse weitere Lehraufträge und gilt international als einer der führenden Experten der Forensischen Psychiatrie und Psychologie. Mit FOTRES (Forensisches Operationalisiertes Therapie- und Risiko-Evaluations-System) entwickelte er ein eigenes diagnostisches System für die Beurteilung von Straftätern, zudem leitete er verschiedene Therapie- und Forschungsprojekte. Er ist als Psychotherapeut, Gutachter, Supervisor und Berater für Unternehmen und Führungspersonen tätig.
Dr. Bernd Borchard
Dr. Bernd Borchard verfügt über langjährige Erfahrungen als Psychologischer Psychotherapeut, Sachverständiger für forensisch-psychologische Fragestellungen, Supervisor und Ausbilder. Er ist in eigenen Praxen in Hamburg, Konstanz und Zürich tätig.
Dipl.-Psych. Annika Gnoth
Dipl.-Psych. Annika Gnoth verfügt über langjährige Erfahrungen als Psychologische Psychotherapeutin, Sachverständige für forensisch-psychologische Fragestellungen, Supervisorin und Ausbilderin. Sie ist selbständig tätig in eigenen Praxen in Hamburg, Konstanz und Zürich.
WORKSHOPTAGUNG
east Hotel
Simon-von-Utrecht-Straße 31
20359 Hamburg
Die Tagung findet vom 24.04.- 26.04.2024 im Konferenzbereich des east Hotel Hamburg statt (Nähe Reeperbahn und Landungsbrücken). In der direkten Umgebung finden sich verschiedene Hotels für jedes Budget.
Tagungsgebühr = € 620,-
In der Tagungsgebühr enthalten sind Getränke im Konferenzbereich, je eine Pausenverpflegung am Vormittag und am Nachmittag sowie ein vegetarischer Mittagslunch inkl. Mineralwasser.
Sollten Sie nach Ihrer definitiven Anmeldung nicht an der Workshoptagung teilnehmen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Benennen eines anderen Teilnehmers
- bei einer Stornierung bis zum 15.02.2024 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % erhoben
- bei einer Stornierung bis zum 15.03.2024 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % erhoben
- bei einer Stornierung bis zum 15.04.2024 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 % erhoben
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine spätere Stornierung leider nicht möglich ist.
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ANMELDUNG
Bitte nennen Sie uns Ihren Workshopwunsch für Tag 1 und Tag 2 und jeweils auch einen alternativen Workshop, falls schon Workshops ausgebucht sind.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt (es zählt die Reihenfolge der Anmeldungen). Ihre Anmeldung ist nach Überweisung der Tagungsgebühr und der definitiven Anmeldebestätigung durch die Veranstalter gültig.
Parallelworkshops Tag 1:
1: Lammers: Wie bewältige ich das?
2: Pschorr: Was dürfen wir verlangen?
3: Gnoth: Wer bin ich damit?
Parallelworkshops an Tag 2:
1: Kobbé: Wie komme ich drum herum?
2: Koller: Wieviel ist genug?
3: Borchard: Wie entwickle ich das?